„Das Märchen vom Trio“ – zur gesellschaftlichen Normalität des Rassismus
Redebeitrag zu den Kundgebungen zum NSU-Umfeld in Dresden, kosmotique und KOP Dresden
Schloßplatz, Dresden, 12.07.2013
Enver Şimşek war Blumenhändler in Schlüchtern und wurde am 9. September 2000 am Rande einer Ausfallstraße im Osten Nürnbergs, wo er seinen mobilen Blumenstand in einer Parkbucht aufgebaut hatte, mit acht Schüssen aus zwei Pistolen angeschossen. Er starb zwei Tage später im Krankenhaus. Enver Şimşek war 38 Jahre alt, er kam 1986 aus der Türkei nach Deutschland, arbeitete zunächst in einer Fabrik, eröffnete einen Blumenhandel und schließlich einen Großhandel mit angeschlossenen Läden und Ständen. Er galt als erfolgreicher Geschäftsmann, war verheiratet und hatte zwei Kinder. Doch nicht nur der Verlust, sondern auch die jahrelangen Befragungen und Verdächtigungen dahingehend, dass Herr Şimşek in Drogengeschäfte verwickelt gewesen sein soll, belasteten die Familie schwer.
Abdurrahim Özüdoğru war Mitarbeiter einer Änderungsschneiderei in Nürnberg und wurde am 13. Juni 2001 mit zwei Kopfschüssen getötet. Er war 49 Jahre alt, arbeitete als Schichtarbeiter bei Siemens und half nebenberuflich in dem Ladengeschäft aus. Die kriminaltechnische Untersuchung ergab, dass die bei dem Mord an Enver Şimşek benutzte Pistole der Marke Česká 83 auch hier verwendet wurde, die weiteren Ermittlungen blieben ergebnislos.
Süleyman Taşköprü war Obst- und Gemüsehändler in Hamburg wurde am 27. Juni 2001 im Laden seines Vaters mit drei Schüssen aus zwei verschiedenen Waffen ermordet. Er war 31 Jahre alt, stammte aus Afyonkarahisar und hatte eine dreijährige Tochter. Die benutzten Pistolen konnten als die bereits im ersten Mord verwendeten ermittelt werden, neben der Česká auch die nicht identifizierte Waffe. Die Hamburger Polizei ermittelte, dass Herr Taşköprü Freunde im „Hamburger Rotlichtviertel“ gehabt habe. Obwohl er nie strafrechtlich aufgefallen war, vermutete man vor diesem Hintergrund ein Verbrechen im Rahmen der organisierten Kriminalität, das die drei Opfer miteinander verbunden haben soll.
Habil Kılıç war Inhaber eines Obst- und Gemüsehandels in München und 38 Jahre alt. Er wurde am 29. August 2001 in München-Ramersdorf in seinem Geschäft erschossen. Im Unterschied zu den drei vorherigen Morden fanden die Ermittler an diesem wie an allen späteren Tatorten keine Patronenhülsen vor. Als wahrscheinlichstes Mordmotiv und Erklärung der Zusammenhänge galt weiterhin organisierte Kriminalität im Drogenhandel.
Mehmet Turgut: Er war 25 Jahre alt und wurde am 25. Februar 2004 mit drei Kopfschüssen ermordet. Er war zu Besuch bei einem Freund in Rostock, für diesen hatte er es spontan übernommen, den Imbiss am Vormittag zu öffnen. Bis zehn Tage vor seiner Ermordung hatte er in Hamburg gelebt.
İsmail Yaşar war Inhaber eines Döner-Kebap-Imbisses in Nürnberg. Er wurde am 9. Juni 2005 in seinem Geschäft in Nürnberg mit fünf Schüssen in Kopf und Herz getötet. Er war 50 Jahre alt und stammte aus Suruç. Augenzeugen hatten zwei sich auffällig verhaltende Männer mit Fahrrädern in der Nähe des Tatorts beobachtet, so dass Phantombilder angefertigt werden konnten. Die beiden wurden jedoch nie gefunden. Nach dieser Tat ging das Bundeskriminalamt verstärkt davon aus, „dass die Opfer in Verbindung mit türkischen Drogenhändlern aus den Niederlanden” gestanden hätten. (SZ, 2005)
Theodoros Boulgarides war Mitinhaber eines Schlüsseldienstes in München. Er wurde am 15. Juni 2005 in seinem Geschäft erschossen. Er war Grieche, 41 Jahre alt und hinterließ eine Frau und zwei Töchter. Der ehemalige Fahrkartenkontrolleur hatte das Geschäft erst am 1. Juni 2005, also 14 Tage zuvor, eröffnet. Die örtliche Boulevardpresse schrieb nach dem Mord: „Türken-Mafia schlug wieder zu“.
Mehmet Kubaşık besaß einen Kiosk in Dortmund. Er wurde am 4. April 2006 in seinem Geschäft in der Dortmunder Nordstadt ermordet. Der Kiosk befand sich nahe einem damaligen Treffpunkt der Dortmunder Neonazis. Herr Kubaşık war 39 Jahre alt, Deutscher türkischer Herkunft und dreifacher Familienvater. Bereits zwei Tage später, am 6. April 2006, wurde Halit Yozgat als neuntes Opfer ermordet.
Halit Yozgat war Betreiber eines Internetcafés. Er wurde am 6. April 2006 in Kassel durch zwei Kopfschüsse getötet. Er war 21 Jahre alt und Deutscher türkischer Herkunft. Das Café hatte er erst kurze Zeit zuvor mit von seinem Vater geliehenem Geld eröffnet. Zudem besuchte er eine Abendschule, um sein Abitur nachzumachen. Yozgat befand sich ungeplant in seinem Geschäft, er hätte bereits von seinem Vater, der sich verspätete, abgelöst worden sein sollen.
Am 11. Juni 2006 organisierten türkische Kulturvereine zusammen mit den Angehörigen einen Schweigemarsch in Dortmund und gedachten der neun Opfer der Mordserie. Sie riefen eindringlich die Behörden dazu auf, ein zehntes Opfer zu verhindern. Auch in Kassel gab es eine Demonstration von Angehörigen und Freund/innen. In einer Fernsehsendung am 13. November 2011 erklärte Herrn Kubaşıks Tochter, dass die Familie immer davon ausgegangen sei, dass die Tat einen rechtsextremen Hintergrund gehabt habe.
Michelle Kiesewetter war Polizistin in Baden-Würtemberg. Ihr und ihrem Kollegen wurde ihr am 25. April 2007 in den Kopf geschossen. Ihr Kollege überlebte den Angriff. Die 22-jährige Michele Kiesewetter starb noch vor Ort. Lange Zeit fahndete man unter einer Gruppe von Romnija und Roma nach den Täter_innen, die sich am Tag der Tat in der Nähe aufgehalten hatten.Im Mai 2012 bedauerte der Chef des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke gegenüber dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma die – nach seinen Angaben von den Medien verschuldeten – öffentlichen Falschverdächtigungen.
An Spekulationen über die Verstrickung der Behörden in die Mordserie des NSU, darüber, wieviel der Verfassungsschutz gewusst hat, wollen wir uns nicht beteiligen. Es wird sich in der Zukunft zeigen, inwieweit diese Verbindungen vorliegen. Bis hierhin lässt sich allerdings feststellen, dass sowohl der Verlauf der Ermittlung, als auch die Begleitung dieser in den Medien und die Reaktion der Gesellschaft deutlich vor Augen führt, wie manifest Rassismus als Deutungs- und Handlungsmuster in der deutschen Gesellschaft verankert ist. Es zeigt darüber hinaus, wie krass Migrant_innen und People of Color in Deutschland ausgegrenzt werden.
Migrant/innen und people of colour können in der gesamten Bundesrepublik, und nicht nur in einigen Regionen Ostdeutschlands, nicht sicher leben! Sie sind weder sicher vor Neonazis, noch vor Anschuldigungen und Schikanen durch die Sicherheitsbehörden, noch werden sie in der Öffentlichkeit unterstützt. Diesen deutschen Zuständen entgegenzutreten, ist für uns heute Anlass, hier zu sein.
Im Zuge der Aufklärung der Mordserie wurde bis 2008 eine der größten polizeilichen Sonderkommissionen der Bundesrepublik eingesetzt. Die mangelnden Erfolge dieser Soko wurden später mit dem Umstand begründet, dass der NSU keine Bekennerschreiben bezüglich der Taten hinterließ. Dies sagt zweierlei aus: Das rassistische Mordmotiv stand für Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt scheinbar so im Vordergrund, dass es der ‘Publikation’, der Symbolhaftigkeit einer Aktion mit Bekennerschreiben, nicht bedurfte. “Hauptsache sie sind tot!” stand als Devise im Vordergrund, nicht Anerkennung oder der Aufruf zur Nachahmung war das Ziel. Das sagt einiges über den Willen des NSU-Netzwerkes aus, ihre rassistische Ideologie in die Tat umzusetzen. Erkennbar ist hier eine Unterschätzung des neonazistischen Hasses auf Migrant/innen und people of colour.
Die Fokussierung der Ermittlungen in Richtung “Organisierte Kriminalität”, bisweilen von Behörden auch als “Ausländerkriminalität” bezeichnet, lassen außerdem auf ein erhebliches Ausmaß an institutionellem Rassismus schließen. Von der nürnberger Polizei wurde bspw. in Erwägung gezogen, “dass die Opfer in Verbindung mit türkischen Drogenhändlern aus den Niederlanden” stünden und erklärt, dass “Hinweise auf einen möglichen Bezug der Opfer zur Drogenszene” vorlägen (SZ, 2005). Rassimus ist als Deutungsmuster oder Ideologie auch in den Strukturen öffentlicher und privater Institutionen verankert.
In den Ermittlungen zu den Morden des NSU hatte dies zur Folge, dass eine Reduktion des Tathintergunds auf kriminelles Handeln in “türkischen Milieus” erfolgte. Die rassistische Vorstellung vom “kriminellen Ausländer” war die für die Ermittler/innen entscheidende Brille. Migrant_innen wurde Kriminalität per se zugetraut, obwohl sich die Angehörigen gegen diese Thesen verwahrten und sich keine belastbaren Hinweise dafür finden ließen. Auch die Eigenbezeichnungen der verschiedenen Ermittlungsteams als “Soko Bosporus” oder “Soko Halbmond” sprechen Bände. Die Familien mussten ertragen, wie ihre Verstorbenen mit Spekulationen überzogen wurden, die sich nicht nachweisen ließen und zugleich einen unvoreingenommen Blick auf mögliche Hintergründe verstellten.
Bayerns Innenminister Beckstein setzte im Jahr 2008 eine Belohnung in Höhe von 300.000 Euro aus, um möglicher “Mitwisser oder mögliche weitere gefährdete Menschen” dazu zu “verlocken ihr Schweigen zu brechen” lies er damals Öffentlichleit wissen (SZ, 2008). “Die Polizei ist bei den Ermittlungen im Umfeld der Opfer auf eine Mauer des Schweigens gestoßen. Eine deutliche Belohnung kann da schon die Aussagebereitschaft fördern”, so das Ministerium damals. Nach dem Mord an der Polizistin Kiesewetter verdächtigte die Polizei zuerst eine Gruppe von Romnija und Roma; auch diese Kriminalisierung basierte auf rassistischer Stereotype und nicht auf konkreten Hinweisen, denn solche lagen nicht vor.
Die mediale Präsenz der Mordserie war über viele Jahre ebenfalls von einem rassistischen Tenor begleitet. Im Kontext der Ermittlungen der Polizei, die lange daran festhielt, dass es sich um Verbrechen im Rahmen Drogenkriminalität mit Kontakten in die Türkei handelte, sprach die Boulevardpresse immer wieder von einer “Türken”- oder “Halbmond-Mafia”. Gesucht wurde nach Tätern mit “osteuropäischer” oder “südländischer” Herkunft (Spiegel, 2006). Ebenso wie bei den Ermittlungen seitens der Polizei war die Berichterstattung nicht unvoreingenommen, die von der Polizei vorgegebene Schlagrichtung wurde unkritisch übernommen, der mitgelieferte latente Rassismus oft gleich mit.
Vor kurzem hat der Tagesspiegel eine Selbstkritik zum Umgang der Medien mit der Mordserie bis 2011 veröffentlicht: “Das Versagen von Journalisten, Rassismus als zentrales Motiv der NSU-Mordserie zu erkennen, hat mehrere Ursachen: Übergroßes Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden und zu wenig alltägliche Kommunikation mit Migranten gehören dazu” (Tagesspiegel, 20.03.2013). Die Autor/innen fragen sich auch, was gewesen wäre, wenn man sich nicht selbst den Blick auf die Realität verstellt hätte und zumindest die neun rassistisch motivierten Morde des NSU als Verdachtsfälle mit möglichem rechtem Hintergrund […] als solche erkannt hätte. Heute wissen wir wie zentral die öffentliche Anerkennung des Tatmotivs “Rassismus” für die Angehörigen der Todesopfer – für den Verlust ihrer Kinder, Väter oder Geschwister – ist. Diese fehlende Anerkennung hat ihr Trauma und ihre Isolation verstärkt.
Der Selbstkritik muss sich auch die deutsche Linke stellen. Die rassistischen Morde nicht als das erkannt zu haben, was sie waren und Hilferufe aus migrantischen Kreisen nicht gehört zu haben. In antifaschistischen Kreisen ist sicher nicht “übergroßes Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden” das Problem. Die Nichtreaktion der Linken liegt wohl vor allem daran, dass es kaum Verbindungen zwischen der weißen Linken und migrantischen Communities gibt und die Morde daher noch nicht mal im Augenwinkel wahrgenommen wurden. Unreflektierte latente Rassimen haben in der Linken in Deutschland verhindert, die Demos der türkischen Community ernst zu nehmen, als diese die Mordserie längst als rassistisch erkannt hatten. Kontakte zu knüpfen und Verbindungen in migrantische Kreise aufzubauen, die es uns ermöglichen, mehr von migrantischer Alltagsrealität zu erfahren, praktische Solidarität zu üben, um deren gesellschaftliche Isolation zu mindern, muss ein Anliegen der antifaschistischen und antirassistischen Linken sein.
Gleichzeitig halten wir es für wichtig, weiterhin als wachsame und kritische Öffentlichkeit den Aufklärungsprozess zu begleiten und auf die Beantwortung offener Fragen zu drängen, ohne sich in Verschwörungstheorien zu versteigen. Insbesondere, wenn es um die Frage geht, welche Rolle der Staat – in Person von verdeckten Ermittlern oder V-Leuten des Verfassungsschutzes – gespielt hat. Wir sollten uns an die bislang bekannten Fakten halten, auch wenn sie sich noch nicht zu einem vollständigen Bild zusammenfügen (und das möglicherweise auch nie tun werden). Sie sind für sich bereits furchtbar genug:
Ein hessischer V-Mann-Führer, der sich zufällig 40 Sekunden, bevor die Schüsse auf Halit Yozgat fallen, aus dem Internet-Cafe in Kassel entfernt und davon nichts mitbekommen haben will. Der sich anschließend, nicht wie alle anderen Anwesenden, als Zeuge bei der Polizei meldet, sondern erst von dieser ermittelt werden muss!
Seltsame Telefonate an Tschäpe von einer Nummer, die dem sächsischen Innenministerium zugeordnet werden konnte, direkt nachdem sie in Zwickau die Wohnung in Brand gesteckt hatte, ohne dass ermittelt werden konnte, wer der Anrufer war.
Ein Bundes-Untersuchungsausschuss, der sich darüber beschwert, dass das Land Thüringen ihn mit Akten zuschüttet und ihn nunmehr durch Informationsflut lahmzulegen versucht. Ein thüringer Innenminister (CDU!), der entgegnet, dass er seinem “eigenen” Landesverfassungsschutz so wenig über den Weg traut, dass er eigens Bundesbeamte anfordert, um einen Aktentransport zum Bundes-Untersuchungsausschuss zu begleiten. Und ein thüringer Verfassungsschutz, der dieser Befürchtung recht gibt, indem er noch während des laufenden Transportes dessen derzeitigen Aufenthaltsort zu ermitteln versucht, um den Transport zu stoppen!
Die Weigerung des Direktors des hessischen Verfassungsschutzes, Lutz Irrgang, im September 2006, im Zuge der Ermittlungen der Mordkommission das Verhören von zwei Informanten des Verfassungsschutzes mit dem Verweis auf den so genannten Quellenschutz: “Weil es sich nur um einen Mordfall der nicht wichtig genug ist (!), dass der Verfassungsschutz der Polizei helfen muss.” Auch der später eingeschaltete damalige Innenminister Volker Bouffier erteilte den Ermittlern unter Verweis auf den Quellenschutz eine Absage.
Was bitteschön kann es für ein höheres Rechtsgut geben, als neun geplante rassistische Morde mit all seinen Mitwissern und Helfern möglichst vollständig aufzuklären – der VS meint: Schutz der Quellen: damit diese weiterhin berichten können, damit der VS weiterhin so gut beobachten und vor solchen Gefahren frühzeitig warnen kann. Das ist die Logik. Es sei erinnert: das BVerfG sah sich im Jahre 2003 außerstande, das beantragte NPD-Verbot auszusprechen, weil so viele V-Leute auch in den wichtigen Positionen und Führungsebenen zu finden waren, dass nicht mehr zu trennen war, wo staatlich gemachtes bzw. beeinflusstes aufhört und originäres NPD-Handeln beginnt.
Über Wochen hinweg hören wir fast täglich Meldungen darüber, dass unkontrolliert Akten vernichtet wurden!
Die Aufklärungsarbeit des sächsischen Untersuchungsauschuss ist den Geschehnissen und der Tatsache, dass der NSU sich jahrelang in Sachsen in einem starken Neonazi-Umfeld verstecken konnten, jedoch nicht angemessen. Die Bezeichnung “Thüringer Terrorzelle” lässt auf eine Abwehrlogik schließen, nach dem Motto: Thüringens Problem, nicht unseres! So genannte “Extermismusforscher” wie Uwe Backes werden zur Aktualität der “Gefahr des Rechtsextremismus” befragt. Der Zusammenhang zwischen der Extremismustheorie und den rassistischen und den Neonazismus verharmlosenden Schlüssen, die die Ermittlungsbehörden bis dato gezogen haben, findet keinerlei Reflexion.
Das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz – personell nunmehr repräsentiert durch Herrn Gordian Meyer-Plath bekundet: “Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.” Die Frage, ob eine Korrektur der bisherigen Leitlinien tatsächlich erfolgte kann allerdings bezweifelt werden. Aufklärung, insbesondere über die eigene Rolle des VS, wird effektiv verhindert, Aussagegenehmigungen nicht erteilt, Akten vernichtet, Quellenschutz wird nach wie vor als wichtiger empfunden, am V-Mann-Konzept wird festgehalten. Und auch fast 1,5 Jahre nach Beginn des NSU-Komplexes finden sich noch überraschend Akten beim VS Sachsen.
Der sächsische Innenminister Markus Ulbig erklärt aktuell auf der Homepage des VS-Sachsen: “Die Beobachtung extremisti scher Bestrebungen hat für den Verfassungsschutz auch zukünftig oberste Priorität. Vor allem rechtextremistische Strukturen werden weiterhin intensiv aufgeklärt. Das Vereinsverbot der neonationalsozialistischen Kameradschaft ‘Nationale Sozialisten Döbeln’ im Februar zeigt, dass der Dienst gute Erkenntnisse liefert.”
Bleibt noch die Frage, weshalb die Neonazi-Vereinigung nicht auch ohne V-Mann-System verboten werden kann. Die gesetztliche Handhabe ist da, Recherchemöglichkeiten gibt es genügend auch ohne das “verdeckte Operieren”. Stattdessen bleibt das Agieren in der Szene intransparent und zudem finanziert durch den Staat.
Die Reaktion der Sicherheitsbehörden auf diese Zustände ist allerdings nicht, all dies zu hinterfragen: rechte Umtriebe beim VS oder der Polizei; fehlender Schutz von People of Color und Migrant/innen, die staatliche Finanzierung neonazistischer Kreise durch die V-Mann-Praxis. Stattdessen sieht die Reaktion so aus, dass in Leizipg zu Beginn dieses Jahres ein “operatives Abwehrzentrum gegen Extremismus” eingerichtet wurde, welches das Trennungsgebot faktisch aufhebt und so noch mehr Kompetenzen, Intransparenz und Repression durch Überwachung bedeuten wird.
By the way: Es ist bezeichenend, dass die Anteilnahme, Spendenbereitschaft und der vermeintliche Zusammenhalt angesichts eines mittelschweren Hochwassers, welches fast ausschließlich materiellen Schaden verursachte, deutlich stärker ist, als die Solidarität und Anteilnahme mit den Anghörigen, die Opfer dieser unglaublichen Mordserie und deren völliger Fehleinschätzung wurden.
Wir fordern eine umfassende Solidarität mit den Betroffenen rassistischer Gewalt und ein starkes Engagement wider den rassistischen Normalzustand.
Wir fordern einen unabhängigen Untersuchungsausschuss, ohne jede Geheimhaltung, unter den Augen der Öffentlichkeit statt Untersuchungsausschüsse, die die Hälfte ihrer Sitzungen in abhörsicheren Geheimräumen abhalten. Die Arbeitsweise des Verfassungsschutzes, die hierbei preisgegeben würde, hat keinen Schutz verdient in einer Demokratie. Eine Behörde, die so agiert, wie bereits bekannt ist, hat jede demokratische Legitimation verloren und gehört zerschlagen. Ein demokratische Gesellschaft würde sich dieses antidemokratische Furunkel vom Arsch kratzen.