Alle kriminell. Das Dresdner 129-Verfahren und die Entwicklung des sächsischen Versammlungsrechts
Vortrag und Diskussion mit Vertretern der Kampagne Sachsens Demokratie
Das breite Engagement “gegen Rechts” gegen die Aufmärsche der Neonazis am 13. bzw. 19.02.2011 wurde seitens der sächsischen Behörden von Anfang an auf verschiedene Weise kriminalisiert. Unter anderem wurde ein Verfahren wegen “Bildung einer kriminellen Vereinigung” (§129 StGB) gegen mehr als 40 Personen eröffnet. Dieses Verfahren gewährt der Polizei beinahe grenzenlose Ermittlungsbefugnisse, ohne dass den Beschuldigten eine Beteiligung an konkreten Straftaten nachgewiesen werden muss.
Neben der Überwachung der Beschuldigten dürfen die Behörden auch Kontakte über mehrere Ecken überwachen, das heißt Personen, die die Beschuldigten überhaupt nicht kennen müssen. So ist es möglich mit Hilfe dieses Paragraphen ganze Bewegungen zu überwachen. Das Verfahren läuft seit mittlerweile 4 Jahren.
Die sogenannte sächsische Demokratie steht für eine autoritäre Politik mit der Extremismustheorie als Staatsideologie. 25 Jahre CDU-Regierung bedingen ein konservatives und ordnungspolitisches Politikverständnis in Sachsen. Justiz und Ermittlungsbehörden arbeiten Hand in Hand wenn es darum geht, Kritiker_innen einzuschüchtern und mundtot zu machen. Insbesondere die Verwässerung der Gewaltenteilung wirft die Frage auf, inwiefern es sich bei der “Sächsischen Demokratie” um eine autoritäre Form der Demokratie handelt.