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Plakat-Gallery: 150 Jahre Widerstand gegen den § 218 StGB

Samstag, 15. Mai 2021, 11:00 Uhr

Seit 150 Jahren werden ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen durch die Rechtsprechung kriminalisiert. Wir fordern das Recht auf kostenlose, wohnortnahe, legale und sichere Schwangerschaftsabbrüche. Dafür braucht es die Abschaffung des Paragrafen 218 StGB, sprich die Legalisierung der Abtreibung durch Streichung aus dem Strafgesetzbuch.

In den Schaufensterscheiben der Kosmotique wird es am 15. Mai zwischen 11 und 18 Uhr eine Plakat-Gallery zu sehen geben! Wir beteiligen uns am bundesweiten Aktionstag des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung und deren Kampagne “Weg mit § 218!”. Vor 150 Jahren – am 15. Mai 1871 – wurden Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. Seitdem kriminalisiert der Paragraf ungewollt Schwangere und Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, auch wenn der Abbruch unter bestimmten Auflagen straffrei bleibt. 150 Jahre Kriminalisierung haben ein gesellschaftliches Tabu rund um den Schwangerschaftsabbruch geschaffen. Die medizinische Versorgungssituation wird immer kritischer – v.a. in ländlichen Räumen -, da immer weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Aufgrund der strafgesetzlichen Regelung ist der Schwangerschaftsabbruch nur unzureichend Gegenstand der gynäkologischen Fachärzt*innenausbildung und verstärkt die mangelhafte Versorgungssituation weiter. Ärzt*innen dürfen darüber hinaus auf ihren Webseiten nicht ausführlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren und aufklären, weil der Paragraf 219a StGB dies verbietet. Damit muss endlich Schluss sein! Wir fordern das Recht auf kostenlose, wohnortnahe, legale und sichere Schwangerschaftsabbrüche. Schwangerschaftsabbrüche müssen eine medizinische Leistung sein, deren Kosten wie bei anderen standardisierten medizinischen Leistungen durch die Krankenkassen übernommen werden. Dafür braucht es die Abschaffung des Paragrafen 218 StGB, sprich die Legalisierung der Abtreibung durch Streichung aus dem Strafgesetzbuch.

150 Jahre Paragraf 218 StGB heißt aber auch 150 Jahre Widerstand. Die Plakat-Gallery erinnert an einige der Widerstandskämpfer*innen. Zwei Biografien wollen wir Euch hier kurz vorstellen.

Die Ärztin Else Kienle nahm in ihrer Praxis in Stuttgart illegalisierte Abtreibungen vor. Ihre Verhaftung – zusammen mit dem Arzt und Schriftsteller Friedrich Wolf – im Februar 1931 wegen “gewerbsmäßiger Abtreibung” verwandelte die Kampagne gegen den Paragraphen 218 in eine Massenbewegung. In ganz Deutschland kam es zu Demonstrationen, Protestmärschen und Kundgebungen, die die Freisprechung der Ärzt*innen und die Abschaffung des “Schandparagrafen” forderten. Anders als der Kommunist und berühmte Schriftsteller Wolf, der bald auf Kaution freigelassen wurde, verbrachte die noch unbekannte Else Kienle sechs Wochen in Untersuchungshaft, bis sie durch einen siebentägigen Hungerstreik ihre Freilassung erzwang. Danach nahm sie weiter Schwangerschaftsabbrüche vor und beteiligte sich am Kampf gegen den Abtreibungsparagrafen. Sie hob den patriarchalischen Charakter der Gesetze hervor: “Unser heutiges Recht ist überall und ganz besonders in diesem Punkte ein männliches Recht.” Kienle sah die Kampagne gegen den Paragrafen 218 auch als Kampf für die Selbstbestimmung der Frau: “Was nützte ihr das Stimmrecht, wenn sie trotzdem eine willenlose Gebärmaschine bleiben sollte?” Im Herbst 1932 wurde sie vor einer weiteren möglichen Verhaftung gewarnt und floh nach Frankreich. Sie wurde noch jahrelang steckbrieflich gesucht.

Margarete Hilferding ist 1903 die erste Frau, die im Fach Medizin an der Wiener Universität promoviert. 1910 wurde Hilferding das, was sie sein wollte: “Ärztin in einem Proletarierbezirk”. Im 10. Wiener Gemeindebezirk war sie Kassenärztin für Allgemeinmedizin und zusätzlich Schulärztin. Sie engagierte sich mit wissenschaftlichen Arbeiten und Lehrkursen in der Sozial- und Bildungspolitik des Roten Wien. Ihr Spezialgebiet waren Frauenfragen, Sexualität, Geburtenregelung, Aufklärung und Erziehung. In den individualpsychologischen Erziehungsberatungsstellen und in der sozialistischen Frauenorganisation hielt sie Kurse über Erziehungs-, Frauen- und Gesundheitsfragen. Im Jahr 1926 erscheint ihr zentrales Werk “Geburtenregelung”, in dem sie auch für liberalere Abtreibungsbestimmungen eintritt. Hilferding forderte die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln durch die Krankenkasse und die Straffreiheit der Abtreibung. Infolge der Auflösung der Sozialdemokratischen Partei und aller ihrer Organisationen im Jahr 1934 wurde Margarete Hilferding ihr Kassenvertrag gekündigt. Sie konnte fortan nur noch Privatpatienten betreuen. Mit der Machtübergabe an die NationalsozialistInnen in Österreich im Jahr 1938 wechselte sie in das Spital der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, wo sie bis 1941 tätig war. Am 28. Juni 1942 wurde sie in das KZ Theresienstadt deportiert. Sie starb auf dem Weitertransport in das Vernichtungslager Treblinka.

Bis heute werden Ärzt*innen, die sich für die Selbstbestimmungsrechte von ungewollt Schwangeren einsetzen kriminalisiert. Eine davon ist Kristina Hänel, die bundesweite Bekanntheit erlangte, nachdem sie mehrfach wegen der sachlich zur Verfügung gestellten Information zu Schwangerschaftsabbrüchen auf ihrer Webseite nach § 219a verurteilt wurde. Um weiterhin auf ihrer Webseite über die Möglichkeiten und Methoden von Schwangerschaftsabbrüchen informieren zu dürfen, zieht sie nun vor das Bundesverfassungsgericht.

Checkt auch den Film der Kampagne “150 Jahre §218 im Strafgesetzbuch – kein Grund zum Feiern”. Unterschreibt die Petition “Weg mit § 218: Abtreibung nicht länger im Strafgesetzbuch regeln!”. Wir empfehlen außerdem das Dossier der Heinrich-Böll-Stiftung – Gunda Werner Instituts mit spannenden Beiträgen, z.B. von Brigitte Theißl über den Zugang zum sicheren Schwangerschaftsabbruch als eine Frage der Klasse oder über Pränatale Diagnostik, späte Schwangerschaftsabbrüche und Fetozide von Kirsten Achtelik. Außerdem verlinken wir hier auf ein 2019 entstandenes Interview mit Aktivist*innen von Pro Choice Sachsen.

Weg mit § 218! https://wegmit218.de/